Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist die Haftpflicht für, wie es der Name schon sagt, Haus- und Grundbesitzer. Vom Zweck her schützt sie vor den finanziellen Folgen eines Schadens der im Rahmen der dem Haus- und Grundbesitzer obliegenden Pflichten auf seinem Grundstück entsteht und für den er haftbar gemacht werden kann. Der Haus- und Grundbesitzer ist in dieser Versicherung als juristische und natürliche Person versichert, weswegen die Versicherung auch alle Beschäftigten die entgeltlich oder unentgeltlich arbeiten mit einschließt und diese erfasst.
Diese Schadensarten werden abgedeckt
Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer umfasst so gut wie alle Schadensarten die auf dem Grundstück entstehen können. Dazu gehören:
- Personenschäden und Folgeschäden wie Kosten für den Aufenthalt in einem Krankenhaus
- Sachschäden und Reparaturkosten
- Vermögensschäden wie einen Gewinnausfall durch Sach- und Personenschäden, etc.
Ist der Versicherte selbst schuldhaft am Schadensfall beteiligt, so wird ihm wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung auch eine Mitschuld angerechnet für die er zu haften hat.
Der Umfang der Versicherung
Die Versicherung umfasst das gesamte versicherte Gelände mit allen Bestandteilen die schon enthalten, in der Zukunft enthalten sein werden und für den regelmäßigen und ordnungsgemäßen Betrieb benötigt werden. Dazu gehören:
- Das Grundstück in seinem kompletten Umfang an sich
- Bäume, Teiche, Gartenhäuser, etc.
- Schneepflüge, Rasenmäher, etc.
- Dienstleistungen dritter Personen oder Unternehmen im Rahmen der Instandhaltungspflichten
- Bauarbeiten sowie Schäden durch häusliche Abwässer im begrenzten Umfang
- Schäden durch den Rückstau von den Straßenkanälen
Gesetzlicher Rahmen
Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer ist in Deutschland gesetzlich verankert und gehört zu den Pflichtversicherungen für Grundstückbesitzer. Die vertraglichen Inhalte sind dementsprechend standardisiert und variieren von Angebot zu Angebot nur geringfügig. Die Versicherung wird meistens langfristig abgeschlossen und seitens der Versicherungsnehmer nicht so häufig gewechselt.