Inliner Unfall – Wissenswertes über die Haftpflichtversicherung
Ein unbeschwerter Nachmittag unter zwei Freundinnen. Sport steht auf dem Programm. Die Inliner werden ausgepackt und los geht die Fahrt. An einem kleinen Hang dann passiert es. Eine Freundin stürzt, die andere kann nicht mehr bremsen, fällt über die gestürzte Freundin und kommt zu Fall. Neben ein paar kleinen Schrammen sind die Inliner der Freundin durch den Sturz beschädigt worden. Nach dem ersten Schock erholen sich die beiden Freundinnen schnell wieder und sind erleichtert, denn keiner wurde ernsthaft verletzt. Des Weiteren gehen sie davon aus, dass die Haftpflichtversicherung der zuerst gestürzten Freundin den Schaden an den Inlinern übernehmen wird.
Genau so habe ich es mit meiner Freundin erlebt. Ich als die Person, die als erstes gestürzt ist, meldete den Schaden an den Inlinern meiner Freundin umgehend meiner Haftpflichtversicherung. Vorwegnehmen will ich, die Versicherung übernahm die Kosten, die meiner Freundin durch mein Verschulden entstanden waren. Dennoch, es gab einige Probleme, bis die Versicherung die Kosten auch tatsächlich übernehmen wollte. So wurde zunächst einmal der Hergang genauer hinterfragt. Und auch, ob der Unfall fahrlässig war, wurde hinterfragt. War es wirklich ein Unfall oder hatte ich als Verursacher diesen herbeigeführt, weil ich eine unerfahrene Inlinefahrerin war? Und war sich meine Freundin dessen bewusst? Zudem war es nicht sofort klar und sicher, ob meine Haftpflichtversicherung hier überhaupt verantwortlich ist. Ebenso musste meine Freundin Quittungen zum Kauf der Inliner vorlegen, damit hier entsprechend gezahlt werden konnte.
Im Allgemeinen dient eine Haftpflichtversicherung dem Schadensersatz, wenn der Versicherungsnehmer etwas ohne Absicht beschädigt hat. So war schnell klar, ja, hier musste meine Haftpflichtversicherung zum Einsatz kommen. Allerdings musste ich zuerst glaubhaft darstellen, dass es ein Unfall war, bevor es zu einer Zahlung kam. Wer sicher sein will, wann eine Haftpflichtversicherung was leisten muss, sollte vor Abschluss immer das Kleingedruckte lesen. Die Bedingungen können von Anbieter zu Anbieter variieren.