Handy vom Freund fallen gelassen – Wer zahlt?
Keine Frage: Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Absicherung überhaupt, da Sie Schäden reguliert, die Sie selbst anderen zufügen. Das kann im schlimmsten Fall existentiell sein, da das Bürgerliche Gesetzbuch die Höhe der persönlichen Haftung nicht begrenzt !
Was ist mit dem Schaden an einem geliehenen Handy?
Hier wird es in der Tat schwierig. Wenn Sie sich von Ihrem Freund ein Handy leihen, geht es in diesem Moment in Ihren Besitz über. Problematisch wird dies deshalb, da die private Haftpflichtversicherung im Normalfall keine Eigenschäden absichert.
Das macht natürlich Sinn, da sonst jeder, der ein neues Handy braucht, seines ganz einfach fallen lassen könnte, um von der Versicherung ein Neues zu bekommen. In dem Moment, in dem Sie nun das geliehene Handy fallen lassen und es kaputtgeht, haben Sie als Besitzer im Prinzip einen Eigenschaden verursacht. Die Versicherung müsste also nicht zahlen.
Wie kann ich mich dennoch absichern?
Viele Versicherer bieten eine Deckungserweiterung an für geliehene und gemietete Sachen. Hier müssen Sie sehr genau die Versicherungsbedingungen prüfen. Oft bieten die Gesellschaften diese Erweiterung nur mit einer Selbstbeteiligung an. Dies wird von den Versicherern gerne vorgenommen, da sie befürchten, dass mit der Absicherung von geliehenen Sachen öfter Missbrauch betrieben wird. Indirekt wird unterstellt, dass, wenn Sie gerne ein neues Handy hätten, dieses bewusst Ihrem Freund leihen und dieser nicht so genau darauf achtet. Wenn Sie sich dann aber bei der Schadenregulierung selbst, z.B. mit 150 EUR, beteiligen müssen, wird der Missbrauch entsprechend erschwert.
Fazit
Benutzen Sie öfter mal das Handy eines Freundes? Dann prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Haftpflichtversicherung sehr genau auf die Klausel für geliehene und gemietete Sachen und achten Sie möglichst darauf, dass hierfür keine zusätzliche Selbstbeteiligung fällig wird. Schäden in diesem Bereich kommer öfter vor.