Fahrrad aus dem Keller gestohlen – was tun?
Herr Steiner, mein Nachbar, kam mir vergangenen Donnerstagmorgen aufgeregt entgegen. Er war richtig verärgert und aufgelöst. Sein teures und neues Fahrrad wurde aus dem Keller gestohlen. Wie konnte dies nur geschehen? Dabei war nach seinen Worten die Gittertür sicher verschlossen. Wer kommt jetzt für diesen unsäglichen Schaden auf?
Diebstahl im Keller ist keine Seltenheit
Fahrräder sind ein beliebtes Diebesgut. Vor allem Gemeinschaftsfahrradkeller erweisen sich als beliebtes Objekt. Wird zudem vergessen, das Schloss ordnungsgemäß zu verriegeln, dann kann das Dilemma ein noch größeres Ausmaß beinhalten. Doch wer hat den Keller nicht ordnungsgemäß verschlossen? Kaum einer der Anwohner befindet sich nachts in den Kellerräumen. So haben die Diebe oftmals genügend Zeit, um in aller Seelenruhe zuzuschlagen.
Die Hausratversicherung
In aller Regel ist das persönliche Fahrrad in der Hausratversicherung mit versichert. Ein Blick in die Police lohnt sich. Bei Unsicherheiten gibt die Versicherung gerne Auskunft, ob das Fahrrad versichert ist bzw. in welcher Höhe. So lässt sich zumeist der Schaden über die Hausratversicherung regulieren. Dabei ist wichtig, dass es sich um einen Einbruchdiebstahl handelt. Wurde das Schloss aufgebrochen, dann ist die Sachlage eindeutig. Das Fahrrad wurde mittels eines Einbruchs und somit durch das Knacken des Schlosses entwendet. Fand kein Einbruch statt, dann handelt es sich um einen einfachen Fahrraddiebstahl. Dieser unterliegt nicht der Hausratversicherung.
Möglichkeiten der Versicherung
Ein einfacher Fahrraddiebstahl kann zusätzlich mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung verlangt für die Mitversicherung des Zweirads einen zusätzlichen Beitrag. Der Versicherer kommt dann für die Entwendung des Fahrrades auf, wenn das Fahrrad mit einem Schloss abgeriegelt wurde. Die Frage stellt sich, ob sich eine separate Versicherung für das Fahrrad lohnt? Vor allem teure E-Bikes und Fahrräder können mit einer eigenen Versicherung zusätzlich neben dem Diebstahl gegen Vandalismus sowie Sturz- und Unfallschäden abgesichert werden. Durchaus kann diese Art der Versicherung sinnvoll sein.
So sollte nach dem Diebstahl gehandelt werden
Im ersten Schritt sollte nach der Feststellung des Diebstahls die Polizei informiert werden. Anschließend sollte der entstandene Verlust der Hausrat- bzw. Fahrradversicherung gemeldet werden. Die polizeiliche Anzeige kann gleichzeitig mit angeheftet werden. Diese wichtige Meldung an die Versicherung kann telefonisch bzw. schriftlich erfolgen. Die Versicherung benötigt Angaben wie den Ort und den Zeitpunkt des Diebstahls. Ein Nachfragen beim Fundbüro kann sich lohnen. Manche Fahrräder werden durchaus am Wegesrand entsorgt. So manches Diebesgut findet sich wieder.