Wassertropfen an der Küchendecke

Wasserschäden in Miethäusern – ein häufiger Versicherungsfall

Wasser ist ein wichtiges Verbrauchsgut in jedem Haushalt. Neben dem Trinkwasser verbrauchen alle Privathaushalte täglich Wasser zum Duschen und Kochen sowie für viele andere Aktivitäten. Daher sind sowohl die Wasserleitungen als auch die Abflüsse, die das verbrauchte Wasser in die Kanalisation ableiten, von großer Bedeutung. Normalerweise funktionieren diese Leitungen reibungslos, sodass sich weder Mieter noch Vermieter Gedanken machen. Einmal im Jahr wird der Verbrauch bemessen, sodass der öffentliche Versorgungsbetrieb eine Rechnung für die Nebenkosten erstellen kann. Hin und wieder kommt es aber zu Schäden an den Leitungen, die zu unerwünschten Wassermengen im Haus führen können. Eine typische Ursache für einen Schaden dieser Art ist der gefürchtete Wasserrohrbruch. Aber auch ein Wasserhahn, der aus Versehen nicht gut genug zugedreht worden ist, kann aus dem Becken oder der Wanne überlaufendes Wasser verursachen. Auf jeden Fall kann ein unbemerkter Wasserschaden in einer Wohnung die Nachbarn in der Etage darunter ruinieren. Es gibt dann verschiedene Wege, diesen Schaden zu regulieren.

Verursacher des Wasserschadens

Wenn ein Rohrbruch zu einem Wasserschaden führt, muss in der Regel der Vermieter für alle Schäden aufkommen. Sowohl die Reparatur und Renovierung in der Wohnung, in der das Rohr in der Wand gebrochen ist, als auch die Sanierungsarbeiten in der Wohneinheit, die unter dem Schadensereignis liegt, übernimmt dann die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters. Alle Schäden, die durch die Bausubstanz bedingt sind, fallen in die Schadensabwicklung dieser Gebäudehaftpflichtversicherung, die zwingend für ein Gebäude abgeschlossen werden muss. Die einzige Ausnahme von dieser Grundregel bilden Schäden durch Rohrbrüche, die absichtlich von Mietern herbeigeführt werden. Diese Fälle sind sehr selten. Häufiger sind Schäden, die durch überlaufende Becken und Wannen entstehen. Diese Ereignisse liegen eindeutig im Gefahrenbereich der Mieter als Verursacher. Die meisten Mieter denken daher bei der Unterschrift unter einen Mietvertrag an den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

Privathaftpflicht- und Hausratversicherung

Der Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung umfasst in erster Linie die Sach- und Personenschäden, die der Versicherte einem Dritten fahrlässig zufügt. Auch bei dieser Versicherung ist eine vorsätzliche Tat von einer Schadensabwicklung ausgeschlossen. Die eigenen Schäden, die sich der Verursacher durch das überlaufende Wasser versehentlich selbst zufügt, kann aber unter Umständen die Hausratversicherung übernehmen. Viele Versicherungen bieten die beiden Versicherungsarten Privathaftpflicht und Hausrat als günstige Pakete an. Allerdings müssen die Versicherungssummen auch den möglichen Schäden entsprechen. Bei einer Unterversicherung übernehmen die Versicherungsgesellschaften nur einen anteiligen Schaden. Am besten lassen sich Vermieter und Mieter in regelmäßigen Abständen von ihrem Versicherungsagenten über neue gesetzliche Entwicklungen beraten.

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