Während Selbständige, Freiberufler sowie Beamte sich innerhalb der PKV freiwillig und einkommensabhängig versichern können, unterliegen Angestellte und Lohnempfänger einer Pflichtversicherung und können sich erst ab einer Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze im Hinblick auf ihr Einkommen freiwillig privat versichern. Diese Pflichtgrenze liegt für Jahr 2014 bei 53.550 Euro, für 2015 ist sie auf 54.900,00 Euro angehoben.
Sinnvoll ist diese Versicherung für alle Selbständigen oder abhängig Beschäftigten oberhalb der Pflichtgrenze, die eine individuellere Krankenkassenleistung als sie in der gesetzlichen Versicherung gewährleistet wird, erzielen möchten. Während die gesetzliche Krankenversicherung lediglich Standardleistungen absichert, kann in der Privaten Krankenversicherung ein individuelles Versicherungspaket mit gewünschten Leistungen abgeschlossen werden.
Generell unterteilt sich die Private Krankenversicherung in die Quotentarife, innerhalb derer versicherte Kosten mit einem fixierten Prozentsatz übernommen werden, die Spezialtarife, die sich beispielsweise in Selbständige, Beamte, Akademiker, Studenten, Rentner, Hausfrauen oder Angestellte unterteilen. Seit 1994 besteht auch der Standardtarif, der mit einem gesetzlich fixierten Höchstbeitrag belegt ist und der sich speziell an Versicherte richtet, die aus wirtschaftlichen Gründen auf einen preiswerten Versicherungstarif mit Grundabsicherung angewiesen sind. Seit 2009 wird dieser als Basistarif bezeichnet und geführt.
Generell kann die Private Krankenversicherung zum Ablauf des Kalenderjahres oder des jeweiligen Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Beachtet werden sollte allerdings mögliche Mindestversicherungslaufzeiten, die in der Regel zwischen einem und drei Jahren betragen. Sonderkündigungsrechte bestehen dann, wenn der Versicherte die Pflichtgrenze unterschreitet und somit wieder pflichtversichert wird, wenn seitens der Gesellschaft Beitragserhöhungen angekündigt werden, wenn der Eintritt in die Familienversicherung erfolgt oder wenn der Versicherte Anspruch auf Heilfürsorge hat.
Bei der Privaten Krankenversicherung werden generell alle vertraglich vereinbarten Leistungen zuzüglich möglichen vereinbarten Sonderleistungen von der Versicherung gedeckt. Sonderleistungen können Chefarztbehandlung, dem Ein-Bett-Zimmer bei stationären Behandlungen wie auch bestimmte homöopathische Behandlungen oder andere Leistungen beinhalten. Eine Selbstbeteiligung senkt die Beitragskosten, sollte aber sinnvoll gewählt werden, um sich selbst nicht im Krankheitsfall wirtschaftlich zu überfordern.