Private Krankenzusatzversicherung – Chefarzt oder Geldoption
Im Rahmen einer Zusatzversicherung für den Krankenhausaufenthalt haben Versicherte die Wahl zwischen einer Chefarztbehandlung und der Vergütung der nicht genutzten Zusatzleistung in Geld. Je nach Behandlung kann beides eine gute Option sein. Die Chefarztbehandlung beinhaltet in den meisten Zusatzversicherungen auch die Möglichkeit im Zwei- oder Einbettzimmer zu liegen. Auch diese Option kann bei einer schweren Erkrankung dem Heilungsprozess dienen. Fast alle gesetzlichen Krankenversicherungen haben mit größeren privaten Krankenversicherern Rahmenverträge abgeschlossen, die besonders günstige Tarife für eine Zusatzversicherung anbieten. Diese Tarife sind in der Regel nach dem Eintrittsalter gestaffelt. Daher ist eine frühzeitige Zusatzversicherung eine günstige Möglichkeit in den Genuss von privaten Zusatzleistungen im Krankenhaus zu gelangen.
Die private Zusatzversicherung gewährt auf Antrag im Krankenhaus die Kostenübernahme, die Chefarztbehandlung und Einzelzimmer über das Budget des gesetzlichen Rahmens hinaus kosten. Daher werden zunächst alle normal anfallenden Kosten im einfachen Gebührenrahmen bis zu 2,3 mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Die über diese Kosten hinaus entstehenden Kosten werden dann in Vorleistung vom Patienten gezahlt und bei der privaten Zusatzversicherung zur Erstattung eingereicht. Alternativ können die Krankenhäuser auch direkt mit den Zusatzversicherungen abrechnen, soweit diese vertraglich eingebunden sind. Steht eine kleinere Operation ins Haus oder eine Beobachtung, die auch jeder Assistenzarzt zur vollsten Zufriedenheit ausführt, hat der Kassenpatient die Möglichkeit, auf die Chefarztbehandlung zu verzichten und sich in ein Dreibettzimmer legen zu lassen.
Alle Kosten, die die private Zusatzversicherung durch die Nichtinanspruchnahme der Versicherungsoption einspart, kann der Versicherte dann als Erstattung beantragen. Die meisten privaten Zusatzversicherungen zahlen diese Erstattung als Pauschalen an ihre Versicherten aus. Daher können die Versicherten Tagessätze für die Nichtnutzung des Zweibettzimmers und auch eine Erstattung für die Nichtinanspruchnahme der Behandlung durch den Chefarzt in Anspruch nehmen. Gesetzlich Krankenversicherte haben in jedem Fall erneut die Wahl zwischen der einfachen ärztlichen und einer privatärztlichen Behandlung. Chefarzt und Nutzung des Einbettzimmers sind in der Regel aber untrennbar verbunden.