Risikolebensversicherung – die Absicherung für den Fall der Fälle
Es gibt Versicherungen für die unterschiedlichsten Wechselfälle des Lebens – Sie können sich fast gegen jedes Ärgernis versichern. Für jemanden, der Familie oder Partner absichern möchte, gehören die Lebensversicherungen zu den sinnvollen Versicherungen. Die Risikolebensversicherungen stellen eine preiswerte Variante dar, die zudem noch perfekt auf die jeweilige Situation abgestimmt werden können.
Der Tod eines geliebten Menschen verursacht Trauer und Schmerz. Doch wenn dann außerdem noch finanzielle Probleme auf die Hinterbliebenen zukommen, wird die Situation nicht selten untragbar. Davor können Sie Ihre Familie oder Ihren Partner durch eine Risikolebensversicherung schützen. Ein klassischer Fall, wo eine Risikolebensversicherung vor großem Schaden bewahren kann, ist die Finanzierung beim Hausbau oder Immobilienerwerb. Wenn beispielsweise der Familienernährer verstirbt, kann der gesamte Finanzierungsplan über den Haufen geworfen werden, was im schlimmsten Fall zum Verlust der Immobilie führt. Auch die Ausbildung der Kinder könnte gefährdet sein und wird durch eine Risikolebensversicherung sichergestellt. Doch nicht nur innerhalb der Familie greift die Risikolebensversicherung. Sie dient auch zur gegenseitigen Absicherung von Geschäftspartnern, wenn beispielsweise durch den Tod eines Partners die Weiterführung des Unternehmens und damit die Existenz des anderen Partners gefährdet sind.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Risikolebensversicherung und der kapitalbildenden Lebensversicherung besteht darin, dass kein Guthaben angehäuft wird. Dadurch sind die Beiträge in den Risikolebensversicherungen deutlich günstiger. Es gibt keine Auszahlung zu Lebzeiten des Versicherten, wie sie bei der kapitalbildenden Lebensversicherung praktiziert wird. Diese dient sozusagen als Sparanlage mit Verzinsung und der zusätzlichen Absicherung im Todesfall. Die Risikolebensversicherung dagegen wird tatsächlich nur bei Tod der versicherten Person ausgezahlt. Wobei der Versicherungsnehmer und die versicherte Person nicht identisch sein müssen. Die Beiträge orientieren sich an der Versicherungssumme. Es wird geraten, das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens als Versicherungssumme zugrunde zu legen. Beim Tod der versicherten Person innerhalb der vereinbarten Laufzeit kann die Versicherungssumme als Einmalzahlung oder auch als monatliche Rentenzahlung erfolgen. Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sind gegebenenfalls Wartezeiten zu berücksichtigen, auch steuerliche Aspekte sollten beleuchtet werden.