Scheidungskosten auf Kulanz der Versicherung teilerstattet bekommen
Eine Ehescheidung kann das Leben des Menschen in vielerlei Hinsicht grundlegend verändern. Die gewohnten Lebensumstände werden regelrecht auf den Kopf gestellt und nicht selten verliert der Mensch seine Lebensbasis, da er den einstmals geliebten und vertrauten Partner sowie das gemeinsame Heim verlassen muss. Neben der emotional stark belastenden Situation kommen zumeist noch finanzielle Sorgen hinzu, denn eine Scheidung ist stets auch eine äußerst kostspielige Angelegenheit.
Die kleingedruckte Klausel der Rechtschutzversicherung
Ehescheidungen beschäftigen nicht selten Gerichte, da es bei einer einstmals gemeinsamen Ehe durchaus ein hohes Streitpotential gibt. Von der Regelung des – etwaig einstmaligen gemeinschaftlichen – Eigentums über den Versorgungsausgleich bis hin zu Sorgerechtsstreitigkeiten benötigt der Betroffene auf jeden Fall einen Anwalt für Familienrecht. Was viele Menschen nicht wissen ist, dass die Rechtschutzversicherung in den allerseltensten Fällen das Familienrecht abdeckt so dass der Versicherungsnehmer auf den gerichtlichen Kosten für die Ehescheidung sitzen bleibt. Dies jedoch ist durchaus vermeidbar, da die kleingedruckten Klauseln der Versicherungsanbieter dem betroffenen Menschen auch zugutekommen können.
Die Teilübernahme ist möglich
Es gibt zahlreiche Versicherungsanbieter, die in ihren Verträgen für ihre Kunden eine sogenannte Kulanzklausel bereit halten. Gerade dann, wenn der Versicherungsnehmer mehr als nur eine einzige Versicherung bei dem Anbieter abgeschlossen hat, zeigen sich viele Versicherungsanbieter daher äußerst entgegenkommend und übernehmen zum Teil sogar Kosten für die Ehescheidung. Der Versicherungsnehmer sollte einen Kulanzantrag bei seinem Anbieter stellen und die kulanzweise Prüfung beantragen. Obgleich die Kosten für die Ehescheidung durchaus immens sein können, so kann mit der Kulanzregelung in den Versicherungsvertträgen zumindest ein Teil der Anwaltskosten abgedeckt werden. Als Standardbetrag haben die meisten Versicherungsanbieter diesbezüglich einen Betrag von 500 Euro festgeschrieben. Eine Übernahme von Kosten über diesen Betrag hinaus ist eine Seltenheit, doch wird bis zu diesem Betrag zumeist äußerst großzügig beschieden.
Natürlich werden, neben den Anwaltskosten, für die gerichtliche Ehescheidung noch weitere Kosten anfallen. Für finanziell schwierige Situationen gibt es jedoch die Möglichkeit der Gerichtskostenhilfe, die bei einer nachgewiesenen Bedürftigkeit des betroffenen Menschen vom Gericht gewährt wird.