Wann ist der Wechsel der KFZ-Versicherung möglich?
Es gibt sehr viele unterschiedliche Tarife bei den KFZ-Versicherungen, ein Vergleich lohnt sich. Allerdings sollte bei einem Vergleich nicht nur der Beitrag eine Rolle spielen, auch die übrigen Konditionen müssen verglichen werden. Nur auf diese Weise können Sie eine KFZ-Versicherung finden, die zugleich gut und günstig ist. Wenn Sie nun diesen Versicherungsvergleich angestellt und tatsächlich eine günstigere KFZ-Versicherung gefunden haben, stellt sich die nächste Frage: Kann ich problemlos die KFZ-Versicherung wechseln?
Für einen Wechsel der KFZ-Versicherung gibt es drei Möglichkeiten. Zunächst einmal müssen Sie wissen, dass alle KFZ-Versicherungen einheitlich am 31.12. jeden Jahres enden und sich stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängern, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende. Wer also zum 31.12. aus seiner Versicherung austreten möchte, muss zwingend bis zum 30.11. des Jahres gekündigt haben. In der Regel wird die Kündigung schriftlich verlangt. Nicht zufällig bringen die Autoversicherer ihre günstigen Angebote im Oktober und November heraus und werben mit attraktiven Vorteilspaketen. Der November ist für die Autoversicherer ein wichtiger Monat, denn wer jetzt Neukunden wirbt, gibt diesen die Chance, die alte KFZ-Versicherung fristgerecht zu kündigen.
Aber es gibt noch zwei weitere Möglichkeiten, die KFZ-Versicherung zu wechseln. Bei jedem Halterwechsel, sei es Verkauf oder Weitergabe zum Beispiel innerhalb der Familie, muss der Halter umgeschrieben werden. Das Auto wird bei der Zulassungsstelle abgemeldet und auf den neuen Halter wieder zugelassen. Bei dieser Gelegenheit kann der neue Halter die bisherige Versicherung beibehalten oder sich für eine andere, günstigere KFZ-Versicherung entscheiden. Der Wechsel wird völlig problemlos vollzogen. Die dritte Möglichkeit, die KFZ-Versicherung zu wechseln, besteht im Schadensfall. Unabhängig davon, ob der Schaden zufriedenstellend reguliert wurde oder ob es Schwierigkeiten gab, steht dem Versicherungsnehmer im Schadenfall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Wenn es also zu einem Schaden gekommen ist, sollten Sie die Gelegenheit nutzen und einen Versicherungsvergleich anstellen.