Welche Versicherung zahlt bei Flutschäden durch Hochwasser?
Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser?
Das Wasser im Haus ist da und wer zahlt jetzt den Schaden und das Keller auspumpen? Diese Frage stellen sich viele vom Hochwasser und seinen Folgen Betroffene. Glück hat derjenige, der eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat, denn die Wohngebäudeversicherung haftet nicht. Dies ist eine zusätzliche Versicherung zur Wohngebäudeversicherung und Hausratsversicherung. Neben Hochwasser und Überschwemmung in Flussnähe werden auch Flutschäden durch Hagel, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall und Lawinen übernommen
Die gewöhnliche Wohngebäudeversicherung oder auch Hausratversicherung beinhaltet keine Schäden durch Hochwasser, Starkregen und Erdrutsche aus. Die einzige Ausnahme ist die alte DDR Wohngebäudeversicherung. Diese Police deckt auch Elementarschäden ab. Wer Elementarschadenversicherung abschließen möchte, kommt mit dem Begriff Gefährdungsklasse (GK) in Berührung Die ein bis vier GK Stufen stehen dafür, wie gefährdet Ihre Wohnadresse (Flussnähe beispielsweise) für Elementarschäden ist und ergeben die Versicherungsprämie.
Grobe Fahrlässigkeit bietet keinen Versicherungsschutz
Liegt ein Haus in der Gefährdungsklasse vier, beispielsweise in Flussnähe bedeutet dies laut Statistik, dass alle zehn Jahre Schäden durch Hochwasser entstehen. In diesem Haus ist das Keller auspumpen oft notwendig. Wird ein Auto durch Flutschäden beschädigt, zahlt grundsätzlich die Kaskoversicherung. Das gilt bei einer Überschwemmung der Straße, wie auch wenn Tunnels oder Unterführungen unter Wasser stehen. Auch Schäden, die durch Geröll und Schlamm in Flussnähe entstehen, werden von der Kaskoversicherung abgedeckt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sind in der Elementarschadenversicherung und in der Kaskoversicherung ausgenommen. Zum Beispiel, wenn eine erkennbar überflutete Straße oder eine Unterführung, die unter Wasser steht durchfahren wird. Ein Totalschaden am Auto durch Überschwemmung ist über die Kaskoversicherung abgedeckt. Die Kfz-Versicherung zahlt nicht, wenn ein Auto trotz Hochwasserwarnung im Flut-Gebiet geparkt wurde.
Wie muss ich handeln, damit meine Versicherung bezahlt?
Betroffene müssen die Flutschäden so rasch wie möglich melden, am besten per Einschreiben. Die von der Überschwemmung geschädigten müssen beweisen, dass Wasser die Ursache für die Flutschäden war. Beschädigte Gegenstände können dafür dienen. Muss der Schaden repariert werden, beispielsweise den Keller auspumpen, sollten sie fotografiert werden. Der Versicherte hat bei der Elementarschadenversicherung eine Schadenminderungspflicht. Zerbrochene Fenster im Haus müssen abgedichtet werden und Keller auspumpen ist Pflicht, um den Hausrat zu sichern.
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