Elementarschadenversicherung

mud-616481_1280Versicherungszweck und rechtliche Grundlagen

Sturm und Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen und andere Einflüsse von Naturgewalten sind Inhalte der Elementarversicherung. Diese ist nicht automatisch in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung enthalten und kann als optionale Absicherung gebucht werden. Wird Ihre Immobilie von Hochwasser überschwemmt und der finanzielle Schaden soll durch die Versicherung reguliert werden, erfolgt eine Kostenübernahme nur dann, wenn Elementarschäden im Versicherungsvertrag geregelt und enthalten sind.

Wer benötigt die Versicherung?

Hauseigentümer und Immobilienbesitzer, Vermieter und Mieter benötigen die Absicherung gleichermaßen. Hat der Vermieter eine Elementarschadenversicherung für sein Gebäude abgeschlossen, übernimmt diese zwar die Kosten für alle dem Vermieter, nicht aber dem Mieter persönlich entstandenen Schäden. Die Elementarschadenversicherung ist daher ein wichtiger Bestandteil in Versicherungsverträgen zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung und sollte auf ihre Inhalte, vor allem im Bezug auf Folgeschäden nach einer Naturgewalt geprüft werden.

Versicherungs-Varianten

Die Elementarversicherung unterscheidet sich in zwei Modellen, die einmal für Immobilienbesitzer und zum anderen für Mieter gelten. In den meisten Fällen wird diese Versicherung als optionaler Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung angeboten und muss vom Versicherungsnehmer solitär abgeschlossen werden. Vor allem in stark gefährdeten Gebieten kommt der Absicherung gegen Elementarschäden große Bedeutung zuteil. Auch Schwierigkeiten in der Suche nach einem Angebot sind nicht ausgeschlossen, da viele Versicherungsgesellschaften einen Hochwasserschutz in stark gefährdeten Regionen ausschließen und beispielsweise für Häuser in Ufernähe und in Auen bei Überschwemmung keine Kostenübernahme anbieten.

Kündigungsfristen

In der Regel werden Jahresverträge abgeschlossen, die eine ordentliche Kündigung mit 3-monatiger Frist bis zum Ende des Vertragsjahres voraussetzen. Außerordentliche Kündigungen, beispielsweise nach Kostenübernahme aus einem entstandenen Schaden können zu Problemen führen und von der Versicherung abgelehnt werden. Nicht fristgemäß vorgenommene Kündigungen verlängern den Vertrag um ein Jahr und müssen von der Versicherungsgesellschaft nicht akzeptiert werden. Kaufen Sie ein Haus, geht der Versicherungsvertrag des Vorbesitzers auf Sie über und muss binnen eines Monats nach Grundbucheintrag gekündigt werden.

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