Bandscheibenvorfall nach Autounfall – Zahlt die Unfallversicherung?
Eine Leistung erbringt die Unfallversicherung immer dann, wenn ein bleibender Schaden aufgrund eines Unfalls eingetreten ist. Als Unfall ist dabei ein Ereignis definiert, dass unbeabsichtigt und von außen auf den Körper einwirkt. Diese grundlegende Voraussetzung ist bei einem Autounfall zweifellos gegeben. Bei der Beeinträchtigung von beispielsweise Gliedmaßen, wie Händen, Armen und Beinen gibt es an der Leistungspflicht auch keinen Zweifel. Wie sieht dies aber bei einem Bandscheibenvorfall aus ?
Der Bandscheibenvorfall wird von den allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Unfallversicherung eigentlich immer ausgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn der Unfall einen Einfluss von mehr als 50 % an dem Bandscheibenvorfall hat.
Hierfür ist aber der Versicherungsnehmer nachweispflichtig und dies ist sehr schwierig. Fast immer landen solche Fälle vor Gericht, da die Versicherer bei einem Bandscheibenvorfall in den meisten Fällen von einem vorgeschädigten Rücken ausgehen. Im Fachjargon ist dann von „degenerativen Vorschäden“ die Rede.
Tritt jetzt alleine ein Bandscheibenvorfall bei einem Autounfall auf, ohne eine Schädigung anderer Körperteile, sind die Gerichte fast immer auf Seiten der Versicherer und gehen ebenfalls von einer vorgeschädigten Wirbelsäule aus.
Tritt der Bandscheibenvorfall dagegen zusammen mit einem Wirbelbruch auf oder ist der Aufprall beim Unfall so stark, dass ein separater Bandscheibenvorfall möglich wäre, sieht die Situation anders aus und die Versicherung ist zur Leistung verpflichtet. In jedem Fall ist sie dann in der Pflicht, dem Versicherten nachzuweisen, dass der Bandscheibenvorfall zu mehr als 50 % durch Vorschädigungen eingetreten ist. Dies ist dann ebenso schwer, wie der umgekehrte Fall.
Da die Beurteilung bei solchen Autounfällen in jedem Fall sehr schwierig ist, empfehlen wir dringend, sich an einen Experten, also einen spezialisierten Anwalt im Versicherungsrecht zu wenden.