Die Gelddruckmaschine – Eine kleine Geschichte zum Thema Berufsunfähigkeit
Kommt eine Frau zu einem Versicherungsvermittler: „Ich habe da zu Hause so eine Gelddruckmaschine, können sie mir die versichern?“
Siegessicher antwortet der Vermittler: „Da empfehle ich ihnen eine Hausrat-Versicherung! Die leistet, wenn die Maschine durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel beschädigt wird. In Diese können sie auch einen Schutz gegen Überspannungsschäden einschließen. Wenn sie ganz sicher sein wollen, erweitern sie diesen Vertrag noch um eine Elementarschaden-Versicherung für den Fall von Erdrutschen, Überschwemmungen oder gar Erdbeben.“
„Ja, aber was ist, wenn die Maschine einfach nur so nicht mehr funktioniert, ohne dass die eben genannten Ereignisse eintreten?“, fragte die Frau nach.
„Für diesen Fall empfehle ich ihnen eine Elektronik-Versicherung“, antwortete der Vermittler, „die leistet bei jeglichen technischen Defekten, aber nicht bei normalem Verschleiß.“
„Meine Maschine läuft nicht elektrisch, und gerade auf den normalen Verschleiß käme es mir an“, warf die Frau ein.
„Ja, womit läuft denn die Maschine? Mit Gas, mit Sprit oder Wind- oder Solarenergie?“, erkundigte sich der Vermittler.
„Meine Maschine läuft auf zwei Beinen, und geht jeden Tag brav zur Arbeit. Am Ende des Monats bekommen wir dann immer das Geld überwiesen, das wir für unser Leben so dringend brauchen. Wenn mein Lebenspartner das aus irgendwelchen Gründen nicht mehr kann, werden wir zum Sozialfall!“ erwiderte die Frau.
Jetzt läuft der Vermittler zur Hochform auf: „Für diesen Fall nehmen sie am besten eine Berufsunfähigkeit-Versicherung. Eine solche gibt es als selbständige Risiko-Versicherung oder – gekoppelt an einen Trägertarif – als Zusatz-Versicherung. Bei der zweiten Variante tun sie gleichzeitig etwas für ihre private Altersrente. Wenn ihr Mann seinen Beruf zu 50% nicht mehr ausüben kann, erhalten sie eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe. Gleichzeitig fallen alle Beiträge weg. Bei manchen Gesellschaften kann man auch das Pflegerisiko einschließen….“
Diese Geschichte macht selbstverständlich auch Sinn, wenn die Frau und/oder beide beruflich zum Lebensunterhalt beitragen. Und auch, wenn der Vermittler eine Vermittlerin ist.