Fahrraddiebstahl – Anzeige ohne Rahmennummer oder Foto
An einem Arbeitstag im Mai fuhr der Mann am Morgen mit dem Fahrrad zum Bahnhof. Er stellte das Rad in einem betonierten Fahrradständer ab und schloss es mit einem Hochsicherheitsschloss an, dann fuhr er mit dem Zug zur Arbeit. Als er gegen vierzehn Uhr wieder am Bahnhof ankam, war das Rad verschwunden. Die Täter knackten das Sicherheitsschloss und stahlen das Rad samt Zubehör.
Sofort wurden die Versicherungsmakler informiert und wichtige Formulare per E-Mail zugeschickt. Der erste Schritt war der Gang zur Polizei, wo der Sachverhalt „Fahrraddiebstahl ohne Tatverdächtigen“ aufgenommen wurde. Die Schwierigkeit bestand jedoch darin, dem Polizeibeamten ohne Rahmennummer oder Foto des Rades den Vorfall glaubhaft zu schildern. Nach langem erklären der Lage glaubte er das Geschehen, nahm den Fall auf und sorgte für die Verteilung von Aushängen in Fundbüros und Polizeidienststellen. Anschließend mussten sämtliche Formulare über den Hergang des Diebstahls sowie eine genau Beschreibung des Rades zu Hause ausgefüllt und der Kaufvertrag als PDF-Datei eingescannt werden. Nach der vorgeschriebenen Wartezeit von drei Wochen musste als letzter Schritt das örtliche Fundbüro aufgesucht werden, um bescheinigen zu lassen, dass ein solches Rad nicht gefunden wurde.
Noch am selben Tag konnten alle Unterlagen per E-Mail an die Versicherung versandt werden und nach nur drei weiteren Tagen erhielt der Geschädigte den kompletten Betrag, der vor einem Jahr für das gebrauchte Rad bezahlt wurde, erstattet. Ursprünglich wurde nur mit einer Erstattung des Zeitwertes gerechnet, doch die Hausratversicherung überwies sofort und ohne weitere Probleme die volle Summe. Selbst die fünf Euro, die das Fundbüro zum Ausstellen der Bescheinigung verlangte, wurden erstattet! Für die Versicherung spielt die Rahmennummer im Übrigen keine besondere Rolle, allerdings muss der Vorfall polizeilich gemeldet werden und die Beamten fordern meist diese Nummer und ein aktuelles Foto. Ebenfalls von Bedeutung sind Zeit und Ort des Diebstahls und ob das Rad gesichert wurde.