Kratzer am Auto – zahlt die Versicherung?
Ja, wenn der Halter die richtige Versicherung hat. Es ist schon sehr ärgerlich, wenn man zu seinem Fahrzeug zurückkehrt und einen langen, eindeutig mutwillig gemachten Kratzer, mit einem spitzen Gegenstand vorfindet. Genauso ist es aber bei kleinen Dellen, die eindeutig durch die Berührung eines anderen Autos herrühren.
Es muss nicht immer gleich eine beabsichtigte Fahrerflucht oder Vandalismus vorliegen. Oft ist es allerdings der Fall. Oft ist der Schaden höher, als es den ersten Anschein hat. Eine Lackierung einer Seite kann extrem zu Buche schlagen. Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, bleibt der Halter auf dem Schaden sitzen. Um diese Art von Schäden bezahlt zu bekommen, auch an Ihrem Leasingfahrzeug, sollten Sie über eine Kfz-Vollkasko-Versicherung verfügen, welche auch Vandalismusschäden deckt.
In der Regel deckt eine Teilkasko oder sogar nur die Haftpflicht diese Schäden nicht ab. Da es von Versicherung zu Versicherung große Unterschiede gibt, sollten Sie einen Versicherungsvergleich machen. Hier gibt es einiges zu beachten. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Ab wann werden Sie im Schadenfreiheitsrabatt heruntergestuft? Hinzu kommt noch, dass Versicherer vom Zeitwert und nicht vom Neuwert eines Fahrzeuges ausgehen. Das kann den zu erstatteten Betrag drastisch kürzen. Man geht davon aus, dass man Bagatellschäden selber zahlt. Gerichte sehen einen Bagatellschaden heute bei einem Betrag von rund 750 Euro.
Die Selbstbeteiligung bestimmt bei einer Kaskoversicherung die zu zahlende Prämie. Sparen kann der Fahrzeughalter durch einen Versicherungsvergleich. Besonders bei neuen und hochwertigen Autos sollte der Halter nicht auf eine Vollkasko verzichten, die auch Schäden durch Vandalismus deckt. Im Falle eines solchen Schadens würde er sich ziemlich ärgern.