Mietsachschäden an den Möbeln in einer Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer

Im Urlaub möchten Sie gern eine unbeschwerte Zeit genießen und nicht daran denken, dass dabei auch etwas Unangenehmes eintreten kann. Aber ein Malheur ist schnell passiert. Sie lassen einen schönen Urlaubstag mit einem Glas Rotwein ausklingen. Durch eine ungeschickte Bewegung fegen Sie das frisch gefüllte Glas vom Tisch. Das helle Sofa ziert nun ein Rotweinfleck und auch der Berberteppich bleibt nicht verschont. Oder Sie stellen nach dem Kochen aus Unachtsamkeit die heiße Pfanne direkt auf den Esstisch. Auf der schönen (noch recht neuen) Tischplatte aus Massivholz bleibt ein dunkler, hässlicher Fleck zurück.

Bei einer Ferienwohnung /einem Ferienhaus fordert der Vermieter meist eine Kaution für Beschädigungen in der Wohnung oder am Mobiliar. Für die Reinigungskosten des ersten genannten Schadens könnte diese eventuell ausreichen und Sie ärgern sich nur, dass Sie die Kaution nicht zurückbekommen. Beim zweiten Fall kann es schon teurer werden, wenn die Arbeitsplatte von einem Schreiner abgeschliffen und neu lackiert werden muss. In einem Hotel müssen Sie zwar keine Kaution hinterlegen, aber auch hier kann der Hotelbesitzer Sie für Schäden am Inventar in Anspruch nehmen.

Daher sollten Sie Ihre Privathaftpflicht-Versicherung dahingehend überprüfen, ob Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Ferienwohnungen / Ferienhäusern und Hotelzimmern mitversichert sind. In neueren Verträgen sind diese üblicherweise beitragsfrei eingeschlossen, manchmal mit einer kleinen Selbstbeteiligung. Wenn diese bei einem Schaden überschritten wird, melden Sie die Angelegenheit einfach Ihrer Versicherung. Diese wird den Fall überprüfen und wenn die Schadenersatzansprüche berechtigt sind eine Leistung erbringen. Wenn es erforderlich ist, wird der Versicherer Sie aber auch vor überzogenen Forderungen schützen und unberechtigte Ansprüche abwehren. Zum Beispiel, wenn der Schaden durch einen vorherigen Mieter verursacht wurde und nun Ihnen zugeschrieben wird. Ein weiterer Vorteil: Es gibt inzwischen Vermieter von Ferienwohnungen, die beim Nachweis einer Privathaftpflicht-Versicherung mit dieser Klausel auf die Hinterlegung einer Kaution verzichten.

 

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