Rums – was tun bei einem Auffahrunfall?
Mit dem Sichern der Unfallstelle und der eventuell notwendigen Aktivierung des Notrufes 112 mit Erster-Hilfe-Leistung sind die ersten wichtigen Schritte vor Ort getan. Die Polizei wird gerufen und der Unfall wird dokumentiert. Marlene ist unaufmerksam. Sie ist auf dem Weg nach Hause und greift zu ihrem Handy. Viel zu schnell nimmt sie die Ausfahrt. Bevor sie es richtig realisiert hat, hat es Rums gemacht. Im Idealfall hat es sich lediglich um einen Blechschaden gehandelt. Nach den oben vollzogenen Schritten, wird mit dem nächsten Step der Unfall der zuständigen eigenen Versicherung gemeldet. Diese Handlung wird vom Unfallverursacher vollzogen. Der Schaden wird umgehend an die Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet. Heutzutage stellen die Versicherungen ein Online-Formular zur Verfügung, welches ausgefüllt werden muss. Bei einer unverschuldeten Verwicklung in einen Verkehrsunfall, wird der Schaden der Kfz-Haftplfichtversicherung des Unfallgegners gemeldet. Falls die Kfz-Haftpflichtversicherung des beteiligten Unfallgegners unbekannt ist, dann gibt es die Möglichkeit, den Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenfreien Rufnummer 0800 2502600 zu tätigen. Mit der Durchsage des amtlichen Kennzeichens des Unfallgegners ist es möglich, die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung zu erfahren. Tipp: Es ist immer ratsam, von der Unfallstelle umgehend Fotos mit dem Handy zu tätigen.
Vorsicht vor Unfallflucht. Ein Zettel am Scheibenwischer mit den persönlichen Daten und Handynummer reicht nicht aus. Der Führerscheinneuling Lukas dachte sich nichts dabei und hing seine Kontaktdaten hinter die Scheibenwischer. Es handelte sich um Fahrerflucht. Die Straftat ist somit geschehen. Bei einem Parkrempler ist umgehend die Polizei zu verständigen. Die Eltern zu Hause reagierten nach seinem Bericht rasch und gingen mit ihm zur nächsten Polizeistation.
Bei einer Massenkarambolage greift ein vereinfachtes Verfahren zur Schadensregulierung. Über 50 Autos krachen auf der Fahrt nach Salzburg ineinander. Plötzlich trat eine Nebelwand auf und die Kettenreaktion hat begonnen. Den Unfallhergang zu rekonstruieren wären zu schwierig. Seit dem Jahr 2015 greift das vereinfachte Verfahren der Versicherungen. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den kompletten Schaden. Die Schuldfrage wird nicht geklärt. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt in diesem Fall unangetastet. Viele Autofahrer wissen bis heute nicht, dass die Möglichkeit des Ersatzfahrzeuges für den Zeitraum der Reparatur in der Werkstatt genutzt werden kann. Die gegnerische Unfallversicherung kommt für die Kosten auf. Die Abschleppkosten sind ein Bestandteil des Schadens und werden von der Versicherung übernommen. Bei einer körperlichen Verletzung wird die Frage des Schmerzensgeldes und der Kosten für das Heilbehandlungsverfahren zwischen den Versicherungen und ggf. vor Gericht geklärt.