Waschbecken defekt – Vermieter will 100 % Ersatz
Ein defektes Waschbecken fällt aufgrund der Kosten, welche für die Reparatur bzw. Ersatz anfallen, nicht in die Kategorie der Kleinreparaturklausel. In der Regel übernimmt der Vermieter die Reparaturen ab einem Betrag von 100 Euro. Wissenswert ist für Vermieter und Mieter, dass nicht aus alt neu gemacht werden kann. Die Mietsache erleidet über die Jahre einen natürlichen Verschleiß. Hierzu gehören genauso die Einrichtungsgegenstände wie Badewanne und Waschbecken. In aller Regel sind die Waschbecken robust produziert worden. Es wird von einer Lebensdauer zwischen 15 und 20 Jahren gesprochen. Wie eine Lebensdauer einzuschätzen ist, lässt sich über diverse Texte im Internet ermitteln. Im Rechtsstreitfall entscheidet das Gericht.
Es lässt sich über die Jahre oftmals nicht vermeiden, dass es zu Absplitterungen bzw. Kratzer kommt. Kein Grund, um das Waschbecken zu ersetzen. Risse, welche sich durch das Becken ziehen, sollten Grund dafür sein, dass das Becken ausgetauscht wird. Die Gefahr besteht zudem, dass es zu einem Bruch kommt bzw. sich Schimmel bilden könnte. Hat der Mieter den Schaden verursacht, muss er diesen Austausch selbst tragen. Dieser Austausch muss fachgerecht erfolgen.
Ist das Waschbecken 20 Jahre alt, stellt sich dem Mieter die Frage, ob die Regelung „aus alt kann nicht neu gemacht“ werden in Kraft tritt. Jedes Material erleidet bei starker Beanspruchung Ermüdungserscheinungen. Der Konflikt ist durchaus vorprogrammiert. Der Vermieter wird auf die Haftpflichtversicherung des Mieters hinweisen. Reicht der Mieter den Schaden ein, spielt die Lebensdauer des Waschbeckens eine entscheidende Rolle. Es wird ein Betrag festgelegt, welcher den Schaden sowie die Lebensdauer begutachtet. Hierfür werden entsprechend Fotos vom Mieter verlangt, welche den Schaden sichtbar machen, damit dieser von der Sachbearbeitung eingeschätzt werden kann. Problematisch kann jetzt die Sichtweise zwischen Vermieter und Mieter sein. Denn der Vermieter wird durchaus nicht damit zufrieden sein, für den entstandenen Schaden lediglich bspw. 150 Euro ersetzt zu bekommen. Ein Streitfall kann nun auftreten, welcher über den juristischen Weg lediglich geklärt werden kann.