Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn ein Baby die Brille der Tante kaputtmacht?
Mit der kleinen Nichte oder dem kleinen Neffen spielen, kann sehr viel Spaß machen. Allerdings kann hierbei auch mal etwas zu Bruch gehen, sobald es etwas wilder zugeht. Da die meisten Eltern über eine Haftpflichtversicherung verfügen, besteht bei der betroffenen Tante zunächst kein Grund zur Sorge. Allerdings kann der Schein trügen.
Derartige Schäden passieren schneller als man denkt. Bei Haftpflichtschäden handelt es sich um jegliche Schäden, die selbst bei anderen oder an deren Eigentum verursacht werden. Hierbei sind Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden zu unterteilen. Die Schadenssummen belaufen sich im Regelfall auf den kleineren dreistelligen Bereich. In der Familienhaftpflichtversicherung sind Kinder grundsätzlich mitversichert. Allerdings liegt hierbei die Krux in der Sache. Denn die Haftpflichtversicherung haftet für jegliche Schäden, die das Kind dritten Personen verursacht, sofern der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dritte Personen sind jene Personen, die sich nicht innerhalb einer Versicherungsgemeinschaft befinden. Somit wird nicht für Schäden gehaftet, die die Versicherungsnehmer eines Versicherungsvertrags untereinander verursacht haben. Der Grund hierfür ist, dass der Versicherte gleichzeitig die Rolle des Geschädigten inne hat.
Fraglich ist allerdings, ob die Tante zur Versicherungsgemeinschaft zählt. Dies ist zu verneinen, denn hierbei handelt es sich um jegliche Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Dies sind in der Regel Ehegatten, Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel oder Geschwister. Somit ist zu sagen, dass die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn ein Baby die Brille seiner Tante zerstört. Jedoch sollte beim Abschluss der Versicherung darauf geachtet werden, dass ein Tarif inbegriffen ist, bei dem die Versicherung zahlt, sofern der Schaden durch schuldunfähige Kinder verursacht wird. Schuldunfähig ist ein Kind unter dem 7. Lebensjahr.